Fans brennen im Block mehrere bengalische Fackeln ab

Kritik am BGH-Urteil zur Weitergabe von Verbandsstrafen

Die Interessengemeinschaft Unsere Kurve positioniert sich klar gegen das heutige Urteil des BGH in dem eine Verbandsstrafe von einem Verein an einen Böllerwerfer weitergegeben werden kann.

Um es deutlich vorweg zu schicken: Die IG Unsere Kurve spricht sich klar dafür aus, dass Straftaten und Vergehen verfolgt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestraft werden. Das gilt sowohl für den Böllerwerfer von Köln, als auch gegen jegliche andere strafbare Handlung im Stadion.

Dagegen halten wir es nicht für zielführend, eine willkürlich festgesetzte Verbandsstrafe wegen einer “Störung der Veranstaltung” gegen einen Verein, mehr oder weniger in vollem Umfang an den “Störer” weiterzureichen.

Der DFB hat in seinem 9-Punkte Plan eine Weitergabe der Strafen von seinen Mitgliedsvereinen gefordert, um die Sanktionierung zu reduzieren. Demzufolge gilt ein Verein, der die Strafen nicht weitergibt bei “Störungen der Veranstaltung” als höher zu sanktionieren als einer, der diesem Verbandsregelwerk folgt.

Da zudem die Verbandsstrafen willkürlich, also ohne für den Besucher eines Fußballspiels nachvollziehbar oder erkennbar, vergeben werden ist dieses Urteil, aus Sicht der IG Unsere Kurve, eher schlecht für den Fan als der Gerechtigkeit dienend.

Zunächst müssen jedoch jetzt erst einmal die Urteilsbegründung und die Details abgewartet werden. Ob dieses heutige BGH Urteil tatsächlich, wie in zahlreichen Medien zu lesen, als richtungsweisendes Urteil oder aber als Urteil bezogen auf einen Einzelfall angewendet werden kann, werden die Juristen wohl in den kommenden Wochen und Monaten ausloten.

Innerhalb der neu gegründeten AG Fankulturen unter der Federführung von DFL und DFB wurde im übrigen in der letzten Sitzung am 31. August 2016 beschlossen, dass sich eine Projektgruppe mit dem Thema “Sportgerichtsbarkeit” auseinandersetzt. Vielleicht ergeben sich hier Möglichkeiten, einen nachvollziehbaren und öffentlichen Strafenkatalog zu erstellen in dem zu den einzelnen Vorfällen, die als Störung der Veranstaltung heute verurteilt werden, klare Regeln definiert werden. Damit würde das “Würfeln von Strafen”, wie es heute bei den DFB-Sportgerichtsurteilen erfolgt, entfallen und jeder “Störer” wäre sich seiner Strafe bewusst – ähnlich wie es heute im Straßenverkehr der Bußgeldkatalog regelt.